Mit der Revision des Heilmittelgesetztes (HMG) vom 1. Januar 2019 haben die Apotheker und Apothekerinnen neue Rechte und Pflichten erhalten. Sie dürfen seither verschreibungspflichtige Arzneimittel der Kategorie B unter entsprechenden Bedingungen abgeben, auch wenn kein Arztrezept vorliegt. Mit dieser Anpassung will der Bund das Gesundheitswesen entlasten. Doch was hat das für Folgen für den Apotheker/die Apothekerin?
Die Apotheke sollte ein Behandlungszimmer bereitstellen, um den Patienten angemessen zu beraten und die Behandlung festzulegen. Die Beratung des Patienten erfolgt mittels fachlich fundierten Ablaufs, welcher von Ärzten in Zusammenarbeit mit Apothekern kreiert wurde. Somit wird der Apotheker/die Apothekerin mit einem Algorithmus (vorhanden für häufig auftretende Beschwerden, wie bspw. Allergische Rhinitis) durch das Behandlungsgespräch geführt. Dieser unterstützt den Apotheker/die Apothekerin bei der Beratung und gibt eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an, damit die passende Behandlungsform gewählt wird.
PCA.CE enthält bis dato 11 Algorithmen (weitere folgen laufend), die den Leistungserbringer bei der Beratung bei häufig auftretenden Beschwerden unterstützen:
Allergische Rhinitis | Diarrhö |
Harnwegsinfektion | Konjunktivitis |
Kopfschmerzen | Obstipation |
Refluxkrankheit | Reizdarm |
Reizmagen | Übelkeit |
Zeckenstich |
Das Arzneimittel darf schliesslich nur durch den Apotheker/die Apothekerin persönlich abgegeben werden und wird dokumentiert. Dies unterstützt den Leistungserbringer bei der Entscheidungsfindung und entlastet ihn zugleich.
PCA.CE ist in Primärsoftware wie z.B. triaPHARM oder pharmaVISTA integriert und kann für 11 häufige Beschwerden heute schon angewendet werden. Seit Ende 2019 bieten wir Documedis® PCA.CE als Medizinprodukt der Klasse I, gemäss Art. 5 Medizinprodukteverordnung (MepV) auf dem Schweizer Gesundheitsmarkt an.
Im pharmaJournal Ausgabe 11 erzählen Apothekerinnen über ihre Erfahrungen, die sie mit dem Documedis® Modul PCA.CE bisher gemacht haben. Zum pharmaJournal