Mit der Revision des Heilmittelgesetztes (HMG) vom 1. Januar 2019 haben die Apotheker und Apothekerinnen neue Rechte und Pflichten erhalten. Sie dürfen seither verschreibungspflichtige Arzneimittel der Kategorie B unter entsprechenden Bedingungen abgeben, auch wenn kein Arztrezept vorliegt. Mit dieser Anpassung will der Bund das Gesundheitswesen entlasten. Doch was hat das für Folgen für den Apotheker/die Apothekerin?
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Gepostet von
Sarah Meyer Suarez am 20.01.21 07:35
Dokumentierte Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente durch die Apotheke
Themen: Medikationsfehler, INDEX, Arzneimittelsicherheit, PCA.CE, PrimaryCareAlgorithms, INDEX-Daten, pharmavista.ch, Arzneimittelabgabe